Schwere Verläufe von Asthma und COPD stellen erhebliche Beeinträchtigungen dar, die sich auf das gesamte Leben der Patienten und Patientinnen auswirken. Gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass die mit diesen Erkrankungen verbundenen Benachteiligungen möglichst beseitigt oder zumindest gemildert werden.
Der Behindertenausweis des Bundessozialamtes (Behindertenpass)
Beträgt der Grad Ihrer Behinderung durch COPD oder Asthma mehr als 50 Prozent, stellen Ihnen die zuständigen Dienststellen einen Behindertenpass aus. Hierbei handelt es sich um einen Lichtbildausweis, der in Österreich als offiziellen Nachweis einer Behinderung bei diversen Ämtern und Behörden gilt. Darüber hinaus ermöglicht er die Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Versicherungen und Freizeiteinrichtungen. Die Einschätzung des Behinderungsgrades erfolgt auf Basis der Funktionseinschränkungen im körperlichen, seelischen und geistigen Bereich. Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin haben Sie außerdem das Recht, beim Bundessozialamt zusätzlich den sogenannten „Feststellbescheid“ zu beantragen. Dieser bringt eine Reihe arbeitsrechtlicher Vorteile wie einen erhöhten Kündigungsschutz. Voraussetzung für die Ausstellung ist neben der österreichischen Staatsbürgerschaft (bzw. der Gleichstellung als EU-Bürger oder anerkannter Flüchtling) ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Seit dem 01.01.2014 erhalten Sie überdies, sofern Ihnen der Bundesbehindertenpass eine „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ bescheinigt, einen Parkausweis nach §29b der StVO.
Gesetze zur Behindertengleichstellung
In Österreich ist die Gleichstellung behinderter Menschen verfassungsrechtlich garantiert. Eine wichtige Rolle im Gleichstellungsrecht spielt das Behindertengleichstellungspaket, welches die Diskriminierung von Personen mit Behinderungen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen verbietet. Folgende Gesetze sind von zentraler Bedeutung für das Behindertengleichstellungsrecht:
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
- Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
- Bundesbehindertengesetz (BBG)
Der Wirkungsbereich des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes lässt sich in zwei Hauptkategorien einteilen: das Verbot der Benachteiligung von Personen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der Bundesverwaltung (z. B. Pass- und Meldewesen, Steuerrecht, Teile des Schulwesens, Straf- und Zivilrecht) und das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen beim Zugang zu bzw. der Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern (z. B. Einkaufsmöglichkeiten, Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten). Wenn Sie an Asthma oder COPD leiden, sollten Sie jedes Ihnen von den Behörden zugestandene Recht in Anspruch nehmen, um sich den Alltag zu erleichtern. Informieren Sie sich am besten regelmäßig über die aktuelle Gesetzeslage, um wirklich alle Ihnen gebotenen Möglichkeiten ausnutzen zu können.