Checkliste

Bei einer Rehabilitation (Reha) handelt es sich um ein komplexes Therapiekonzept, das von einem interdisziplinären Team an Expert:innen erbracht wird. Für den Erfolg der Reha ist die aktive Mitarbeit der:des Betroffenen unbedingt erforderlich. Am Beginn steht die gemeinsame Festlegung von (Teil-) Zielen. Dabei werden die individuelle Leistungsfähigkeit und die Lebensumstände berücksichtigt. Ziele sind die Wiedereingliederung in das berufliche und gesellschaftliche Leben bzw. die Verminderung der Pflegebedürftigkeit. Auch das Erlernen wie mit der eigenen Erkrankung umzugehen ist, die eigenen Risiken zu reduzieren oder die Vorbeugung können Ziele sein.2

Verschiedene Versicherungsträger kommen für die Bewilligung einer Rehabilitation infrage:1

  • Unfallversicherung (AUVA)
  • Pensionsversicherung (z. B. PVA)
  • Krankenversicherung (PVA, SVS, BVAEB etc.)

Sie stellen als Patient:in einen Antrag auf Kostenübernahme eines Rehabilitationsaufenthaltes bei Ihrer:Ihrem Ärztin:Arzt, die:der die medizinische Notwendigkeit und den Zweck der Reha bestätigt. Wird der Antrag bewilligt, werden ein Rehazentrum und ein Zeitrahmen vereinbart.1

Sind Sie gut vorbereitet für Ihren Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik? Überprüfen Sie anhand unserer Checkliste, ob Sie an alles gedacht haben:3,4,5

 
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Checkliste

Zentren

Bei der Lungenrehabilitation wird zwischen stationärer und ambulanter Rehabilitation unterschieden. Vier Phasen werden bei der Rehabilitation durchlaufen:1

Phase I: Frührehabilitation im Krankenhaus

Phase II: Stationäre Reha/ambulante Reha - Nach ärztlichem Ermessen kann die Phase II im stationären oder ambulanten Setting erfolgen. Die stationäre Reha dauert drei bis sechs Wochen und umfasst ein Reha-Heilverfahren oder ein Anschlussheilverfahren nach einem Krankenhausaufenthalt. Die ambulante Reha dauert sechs bis zehn Wochen.

Phase III: ambulante Reha - Die Phase III erfolgt im Anschluss an eine Phase II und dauert sechs Monate. Ziel ist die weiterführende Stabilisierung der bisher erzielten Reha-Erfolge und die weitere Unterstützung bei der Vervollständigung von Reha-Zielen.

Phase IV: langfristige, eigenständige Umsetzung des in Phase II und III Erlernten

Grundsätzlich kann im Antrag vermerkt werden, wohin man gerne zur Rehabilitation fahren möchte. Doch die tatsächliche Auswahl erfolgt je nach Auslastung der Häuser durch den Versicherungsträger. Zudem wird möglichst wohnortnahe und abhängig davon entschieden, wo das Teilhabeziel der:des Antragstellerin:Antragstellers am wahrscheinlichsten erreicht werden kann.3

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Zentren zur Rehabilitation

Zentren für Lungenrehabilitation in Österreich

Stationäre pneumologische Rehabilitation

Ambulante pneumologische Rehabilitation

Stationäre pneumologische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Wichtige Adressen

Zahlreiche Institutionen bieten Unterstützung für Lungenpatient:innen. Nutzen Sie die Angebote und das Expert:innenwissen. Denn gemeinsam lassen sich Hürden viel leichter bewältigen!

Antrag auf Rehabilitationsaufenthalt: Rehabilitation (sozialversicherung.at)

Kardiorespiratorische Physiotherapie in der Nähe: www.ogp.at/die-oegp/expertinnengruppen/kardiorespiratorische-physiotherapie/

Alle Rehaeinrichtungen: https://rehakompass.goeg.at

Sauerstofftankstellen für COPD-Patient:innen: www.apothekerkammer.at/sauerstofftankstellen

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Wichtige Adressen zur Reha

Weitere wichtige Adressen

Rechtliches

Viele Details sind für die Antragstellung einer Reha zu beachten. Planen Sie genügend Zeit für die Organisation ein.

Voraussetzung für eine Bewilligung eines Rehabilitationsaufenthaltes – ob stationär oder ambulant – ist, dass eine Rehabilitationsbedürftigkeit und ein -potenzial vorhanden sind und auch die Aussichten positiv sind. Wird bei der Erstuntersuchung festgestellt, dass keine Rehabilitationsfähigkeit besteht, das heißt, dass sich vermutlich der Erfolg nicht einstellen wird, so wird das Heilverfahren sofort abgebrochen. Auch ein Abbruch im Laufe der Reha ist möglich. Das bedeutet, dass einerseits schon bei der Antragstellung ein Nutzen feststehen muss und andererseits Patient:innen gut mitarbeiten müssen, um die Ziele zu erreichen.1

Informationen über Gründe für die Ablehnung eines Rehaantrags, finden Sie auf https://rehakompass.goeg.at/#/rund-um-reha/kontraindikationen.

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Rechtliches zur Reha

Zuständigkeit und Ablauf

Den Antrag auf Bewilligung eines Rehaaufenthaltes stellen Sie als Patient:in mit Unterstützung Ihrer:Ihres Ärztin:Arztes, die:der die Notwendigkeit und den Zweck der Reha begründet. In vielen Fällen erfolgt der Antrag bereits im Krankenhaus am Ende einer Akutversorgung. Das entsprechende Formular gibt es auf der Website der Sozialversicherung zum Download oder hier:3

www.gesundheit.gv.at/service/broschueren/gesundheitssystem-broschueren/reha-kur-formular/reha-kur-formular.html

Unterschiedliche Versicherungsträger kommen infrage:2

  • Unfallversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Krankenversicherung

Ihre:Ihr Ärztin:Arzt hilft Ihnen bei der richtigen Wahl.

Bewilligung oder Ablehnung

Gemeinsam mit dem Versicherungsträger werden im Fall einer Bewilligung das Rehazentrum und der Zeitrahmen fixiert. Wird ein Rehabilitationsantrag abgelehnt, kann frühestens nach einem Jahr ein neuerlicher Antrag eingebracht werden. Ablehnungen werden jedoch stets begründet.3 Zum Start der Reha muss der Krankheitszustand stabil sein. Die Reha endet, wenn das Rehaziel ganz oder teilweise erreicht ist oder feststeht, dass keine Besserung mehr erzielt werden kann.2

Stationär oder ambulant

Vier Phasen der Rehabilitation werden unterschieden:2

  • Phase I: Frührehabilitation im Krankenhaus
  • Phase II: Stationäre Reha/ambulante Reha
  • Phase III: ambulante Reha
  • Phase IV: langfristige, eigenständige Umsetzung des in Phase II und III Erlernten

Welche Rehabilitationsform für Sie geeignet ist, ist abhängig von Ihrem Krankheitsbild und dem Angebot der Rehabilitationseinrichtung.4 Die meisten Rehazentren verfügen über Einzel- und Doppelzimmer.

In manchen Fällen können Partner:innen die Patient:innen begleiten, wenn dies ebenfalls bewilligt wurde. Fragen Sie nach entsprechenden Angeboten der Rehaeinrichtung, wenn Sie Besuch erhalten möchten. Auch die Begleitung von Kindern muss therapeutisch notwendig sein – die Reha muss in diesem Fall auch für den Elternteil bewilligt werden.5 Fragen Sie in Ihrem Rehazentrum nach, ob Sie Ihr Haustier mitnehmen dürfen. Im Restaurant- und Behandlungsbereich sind Haustiere jedenfalls nicht gestattet.