Nebenwirkungsmeldung
Für Patient:innen:
Wenn Sie eine unerwünschte Arzneimittelwirkung/besondere Situation im Zusammenhang mit einem Arzneimittel melden wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt und bitten Sie sie/ihn, den entsprechenden Fallbericht gemäß den in Österreich geltenden Pharmakovigilanzvorschriften auszufüllen und an die zuständige Gesundheitsbehörde zu übermitteln. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass jede Patientin/jeder Patient derartige Fälle auch direkt an das nationale Meldesystem melden kann.
Für Ärzt:innen und andere Vertreter:innen des Gesundheitswesens:
Wenn Sie eine unerwünschte Arzneimittelwirkung/besondere Situation im Zusammenhang mit einem Arzneimittel melden wollen, von der Sie Kenntnis erlangt haben, melden Sie dies bitte Ihrer Gesundheitsbehörde gemäß den Anforderungen der Pharmakovigilanz-Gesetzgebung.