Ich bin Asthma-/COPD-Patient:in und nehme bei mir Lungengeräusche wahr. Zur Abklärung gehe ich

Auswahlmöglichkeiten

Ihre Rechte am Arbeitsplatz

27.10.2014

Ihre Rechte am ArbeitsplatzViele COPD- und Asthmapatienten sind auch weiterhin in der Lage, ihrem Beruf nachzugehen. Meist findet sich in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Arbeitgeber eine geeignete Lösung für die Weiterbeschäftigung. Ist dies nicht der Fall, helfen entsprechende gesetzliche Regelungen weiter.

Asthma und COPD im Berufsalltag

Ungünstige Faktoren im Arbeitsumfeld erschweren häufig die Situation berufstätiger Asthma- und COPD-Patienten noch zusätzlich. Nicht immer können die Betroffenen am Arbeitsplatz die für ihre Gesundheit günstigsten Bedingungen schaffen. Tonerstaub aus Druckern und Kopierern und andere atemwegsreizende Substanzen, starke Temperaturschwankungen und trockene Klimaanlagenluft verschlimmern oftmals die Erkrankungssymptome. Hinzu kommt, dass einige Firmen es mit dem Nichtraucherschutz nicht so genau nehmen. Ein rauchfreier Arbeitsplatz wird zwar grundsätzlich per Gesetz garantiert, notfalls müssen Sie jedoch auf Ihrem Recht bestehen. Unter keinen Umständen sollten Sie rauchende Kollegen im Büro klaglos hinnehmen. In gemeinsam genutzten Räumen wie der Kaffeeküche, dem Kopierraum, Konferenzräumen und Toiletten ist das Rauchen ebenfalls nicht gestattet. Da Sie aufgrund Ihrer Erkrankung gesundheitlich besonders anfällig sind, brauchen Sie auch keinen geschlossenen Raucherraum in unmittelbarer Nähe Ihres Arbeitsplatzes zu tolerieren, sofern der Rauch bis zu Ihnen durchdringen kann.

Ein Feststellbescheid verhindert berufliche Nachteile

Viele Betroffene scheuen sich aus Angst vor Nachteilen im Berufsleben, einen COPD- oder Asthma-Feststellbescheid zu beantragen. Behinderte unterliegen jedoch einem besonderen Schutz, der eine krankheitsbedingte Kündigung eher unwahrscheinlich macht und noch weitere Vorteile bringt. Wird aufgrund Ihrer Erkrankung eine schwere Behinderung anerkannt, haben Sie innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses das einklagbare Recht auf eine behindertengerechte Tätigkeit. Sofern Ihr bisheriges Berufsumfeld diese nicht bietet, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen beispielsweise eine andere Beschäftigung oder eine Umschulung anbieten. Vor einer Benachteiligung bei einer Bewerbung schützt Sie darüber hinaus das Diskriminierungsverbot des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), auf dessen Grundlage Sie gegebenenfalls einen Schadensersatzanspruch geltend machen können. Unternehmen mit 25 oder mehr Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sind zudem zur Einstellung mindestens eines begünstigten behinderten Menschen verpflichtet. Das Berufsleben bedeutet für die meisten Menschen einen geregelten Tagesablauf und viele soziale Kontakte, auf die sie nicht gern verzichten möchten. Auch mit COPD und Asthma ist es oftmals möglich, sich im Beruf zu arrangieren und die Bedingungen am Arbeitsplatz den veränderten Umständen anzupassen - notfalls auch durch die Inanspruchnahme gesetzlicher Regelungen.