Bestimmte Medikamente des Erstattungskodex sind bewilligungspflichtig. Das Prozedere, um eine Bewilligung zu erhalten, ist unkompliziert und kostet wenig Zeit.
„Das Rezept läuft, nicht der Patient!“ Mit diesem Spruch haben die Krankenkassen die Einführung des Arzneimittel-Bewilligungs-Service, kurz ABS, beworben. Ärzte und Ärztinnen wurden verpflichtet, für Patient:innen über das e-card-System elektronisch die Bewilligungen chefärztlich bewilligungspflichtiger Leistungen einzuholen. Die Kassen müssen innerhalb der Geschäftszeiten binnen 30 Minuten antworten.1
Die wichtigsten bewilligungspflichtigen Leistungen sind:2
- bestimmte Medikamente laut Erstattungskodex
- Verordnungen Für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie*
- Psychotherapie
- Heilbehelfe und Hilfsmittel: während der Corona-Pandemie ab EUR 1.500 bewilligungspflichtig
- Krankentransporte*
- Anträge für Kur und Rehabilitation, sofern die ÖGK zuständig ist (z. B. für mitversicherte Angehörige)
- plastisch-chirurgische Eingriffe
- geplante Behandlungen im Ausland
*derzeit ausgesetzt
Ablauf der chefärztlichen Bewilligung
Sie gehen mit Ihrer e-card zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und wollen sich Ihr bewilligungspflichtiges Medikament oder eine andere Leistung verschreiben lassen. Ihr:e Arzt:Ärztin beantragt über das ABS-System die Bewilligung, auf die Sie maximal 30 Minuten warten müssen.1
Der:die Arzt:Ärztin erhält dann über das ABS-System die Antwort, ob das Medikament bewilligt wurde oder nicht. Je nachdem kann er:sie Ihnen dann ein Rezept ausstellen, für das Sie in der Apotheke nur mehr die Rezeptgebühr und nicht den vollen Preis bezahlen müssen.1
Für eine abgelehnte Bewilligung geben die Chefärzt:innen eine Begründung an. Ihr:e Arzt:Ärztin kann nun versuchen, durch eine angepasste erneute Einreichung das Medikament bewilligen zu lassen. Die richtige Begründung des:der Arztes:Ärztin, warum Sie ein bestimmtes Medikament benötigen, ist oft der Schlüssel für eine erfolgreiche Bewilligung.1
Urteile der Chefärzt:innen
Der chef- und kontrollärztliche Dienst ist eine Kostenkontrollstelle und darf in die Beziehung zwischen Arzt:Ärztin und Patient:in nicht eingreifen. Die Chefärzt:innen treffen keine medizinischen, sondern Kostenentscheidungen. Eine Therapie darf nur abgelehnt werden, wenn es eine gleichwertige kostengünstigere Alternative gibt. Im Rahmen des Antrags auf chefärztliche Bewilligung sollte daher von dem:der Arzt:Ärztin erklärt werden, warum der:die Patient:in genau dieses Arzneimittel oder diese Therapie benötigt und keine billigere Alternative infrage kommt. Gründe könnten etwa sein, dass die kostengünstigere Variante nicht gewirkt hat, wegen Nebenwirkungen zu risikoreich ist oder der:die Patient:in aufgrund bestimmter persönlicher Eigenschaften für diese Therapie nicht infrage kommt.1
Langzeitbewilligung
Sollte Ihr:e Arzt:Ärztin davon ausgehen, dass Sie ein bewilligungspflichtiges Medikament über einen längeren Zeitraum einnehmen müssen, kann er:sie über das ABS-System eine Langzeitbewilligung einholen. Das bedeutet, dass Ihnen ein Medikament für 3, 6 oder 12 Monate bewilligt wird. Reicht eine Packung Ihres Medikaments also beispielsweise für einen Monat und Sie bekommen eine Langzeitbewilligung für 6 Monate, steht Ihnen ein Kontingent von 6 Packungen zur Verfügung. Sie müssen somit nicht jeden Monat auf eine Bewilligung warten, sondern Ihr:e Arzt:Ärztin kann Ihnen ein Rezept ausstellen, das von Ihrem Kontingent abgebucht wird. Ist Ihr Kontingent aufgebraucht und Sie müssen das Medikament weiter einnehmen, kann erneut eine Langzeitbewilligung beantragt werden.1