Ich bin Asthma-/COPD-Patient:in. Wer hat Ihnen den richtigen Umgang mit Ihrem Inhalationsgerät erklärt?

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Urlaubsplanung mit chronischen Atemwegserkrankungen (TEIL 2)

23.06.2025

So geht sicheres Reisen: Im ersten Teil https://www.mehr-luft.at/aktuell/urlaubsplanung-mit-chronischer-atemweg… wir darüber berichtet, welche Aspekte bei der Wahl des Urlaubsortes wichtig sind (wie Luftqualität, Temperatur, Lage, Meeresluft). Jetzt geht es um die Reise an sich, genauer gesagt den Flug und die Medikamentenmitnahme für Menschen mit Atemwegserkrankungen.

 

Vor und während einer Flugreise

Wer an Asthma oder COPD leidet, sollte vor der Reise sicherstellen, dass die Erkrankung gut eingestellt ist. Wichtig sind zudem ein medizinischer Checkup sowie das Auffrischen der Inhalationstechnik. Bei schwerem Asthma empfiehlt es sich zusätzlich eine Kopie des Therapieplans dabeizuhaben.1

Medikamente, Inhalierhilfen und ärztliche Bescheinigungen sollten dann unbedingt ins Handgepäck – dort sind sie jederzeit verfügbar, auch wenn das aufgegebene Gepäck verloren geht. Genauso gilt es, Notfallmedikamente stets griffbereit zu haben. Während des Flugs ist es ratsam, auf Alkohol und Beruhigungsmittel zu verzichten und öfter aufzustehen, sich zu bewegen. Falls trotzdem Beschwerden auftreten, die sich durch eine Inhalation nicht kontrollieren lassen, sollte das Bordpersonal informiert werden. Nach der Ankunft am besten ausreichend Zeit zur Erholung nehmen und daran denken, die Medikamenteneinnahme an eine eventuelle Zeitverschiebung anzupassen.1

Für Menschen mit COPD kann bei Flügen zusätzlich Sauerstoff nötig sein, vor allem bei längeren Reisen. Kompakte, mobile Sauerstoffkonzentratoren, die mit Akkus betrieben werden, lassen sich allerdings gut transportieren und sind in der Regel auch an Bord erlaubt – vorausgesetzt, die Fluggesellschaft erhält rechtzeitig das entsprechende medizinische Formular – das meistens über das Reisebüro erhältlich ist.1

Tipps für die Medikamentenmitnahme
Feste Medikamente wie Tabletten oder Pulver können meist problemlos im Handgepäck mitgeführt werden. Flüssige Arzneimittel – dazu zählen zum Beispiel Inhalationssprays, Salben oder Cremes – dürfen jeweils maximal 100 ml betragen und müssen zusammen in einem transparenten wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter transportiert werden. Wichtig ist das ärztliche Attest dabeizuhaben, das den individuellen Bedarf an diesen Medikamenten bestätigt. So lassen sich Missverständnisse bei der Sicherheitskontrolle vermeiden. Zusätzlich bringt oft ein Anruf bei der jeweiligen Fluggesellschaft mehr Einblick in die Regelungen, die jeweils für Medikamente im Handgepäck gelten. Besonders bei internationalen Flügen kann es hier tatsächlich große Unterschiede geben.2