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Patient:innenrechte schützen

29.10.2024

Die Navigation durch das heimische Gesundheitssystem ist für Patient:innen nicht immer einfach. Von der Diagnose über Behandlung und Therapie bis zur Nachsorge können Sie auf Unterstützung zählen – Sie genießen eine Reihe von Rechten.

Als Patient:in können Sie sich darauf verlassen, dass bei jeder medizinisch notwendigen Maßnahme an Körper, Geist und Seele Ihr eigener Wille entscheidend ist und dass Ihre Würde in jeder Situation gewahrt bleibt. 

Diagnose & Therapie 

Sie haben das Recht auf Information, das heißt, Sie haben das Recht, über eine gesicherte Diagnose aufgeklärt zu werden. Auch über eine Verdachtsdiagnose und weitere erforderliche Schritte müssen Sie informiert werden und Sie haben ein Recht auf Zuweisungen zu anderen Fachärzt:innen oder Krankenanstalten, sofern dies nötig ist. Ärzt:innen unterliegen der Aufklärungspflicht und müssen Sie informieren, auch wenn Sie nicht nachfragen. 

In der Therapie haben Sie ein Recht auf Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass jeder Eingriff und jede Behandlung nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden dürfen. Deshalb fällt die Ärztin oder der Arzt diese Entscheidung mit Ihnen gemeinsam – das nennt man „Shared Decision Making“. Damit Sie sich für oder gegen eine Therapie entscheiden können, ist die Ärztin oder der Arzt verpflichtet, Sie vorab mündlich umfassend aufzuklären. Auch über die Bedingungen einer Medikamenteneinnahme, also Einnahmemodus, Dosierung, mögliche Nebenwirkungen oder Folgen der Nichteinnahme, muss sie/er Sie mündlich aufklären. 

Sie haben das Recht, eine Zweitmeinung einzuholen. Derzeit wird sie jedoch von den Krankenkassen nicht bezahlt, außer Ihre e-card wird von der Krankenkasse dafür freigeschalten. In Österreich besteht das Recht auf freie Ärzt:innenwahl. Kassenärzt:innen rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, die Behandlung bei Privat- oder Wahlärzt:innen müssen Sie selbst bezahlen – Sie bekommen nach Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einen Teilbetrag rückerstattet, sofern es sich um eine Kassenleistung handelt. Eingereicht wird die Honorarnote per Post, Mail oder SVS-App sowie bei etwaigen Privatversicherungen. Seit 01. Juli 2024 gibt es eine Verpflichtung für Wahlärzt:innen, die Rechnungen für ihre Patient:innen an die jeweilige Sozialversicherung zu übermitteln.  

Weitere Rechte 

Sie haben eine Reihe von Persönlichkeitsrechten während Ihrer Behandlung oder Pflege (siehe Kasten), aber auch Pflichten: die Pflichten der Therapietreue, der Zusammenarbeit mit dem medizinischen Personal, sich gegebenenfalls Nachbehandlungen zu unterziehen und Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Komplikationen auftreten. 

Nach österreichischem Sozialversicherungsrecht haben Sie als Patient:in ein Recht auf eine ausreichende und zweckmäßige Krankenbehandlung, die das Maß des Notwendigen nicht übersteigt. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Therapien zu bezahlen, die objektiv der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit dienen und mehr Erfolg, raschere Wirksamkeit, geringeres Risiko oder geringere Schmerzen als andere Therapien versprechen. Die bezahlten Therapien müssen eine Verschlechterung des Gesundheitszustands verzögern oder vermeiden und der Verlängerung des Lebens dienen. Das Ökonomieprinzip besagt dabei, dass kostengünstigere Therapien bevorzugt werden. 

Das Ökonomieprinzip gilt auch für Medikamente. Ob bzw. unter welchen Bedingungen ein Medikament von der Krankenkasse bezahlt wird, können Sie ganz einfach online im Infotool des Erstattungskodexes unter www.sozialversicherung.at oder in der App EKO2go nachschlagen. 

2506/TCP/MehrLuftTexte/AT/09-2024

Persönlichkeitsrechte während Ihrer Behandlung oder Pflege:  

  • eine rücksichtsvolle Behandlung  
  • eine ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen  
  • Geheimhaltung und Vertraulichkeit  
  • fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege  
  • Aufklärung und Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risiken  
  • Zustimmung zu oder Verweigerung der Behandlung  
  • Einsicht in die Krankengeschichte bzw. Ausfertigung einer Kopie  
  • Erhalt medizinischer Informationen durch zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte/Ärztinnen in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art  
  • ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit nahestehenden Personen  
  • Kontakt mit Vertrauenspersonen im Fall nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes – auch außerhalb der Besuchszeiten  
  • eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume für Kinder, die stationär versorgt werden müssen  
  • religiöse Betreuung und psychische Unterstützung  
  • eine vorzeitige Entlassung  
  • Ausstellung eines Patient:innenbriefes  
  • ein würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen 

Unser Tipp: In der elektronischen Gesundheitsakte ELGA finden Sie alle Befunde online in Ihrem Account. 

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Wichtige Information