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Luftqualität in Österreich

21.09.2021

Die Luftqualität macht für Lungenpatient*innen einen großen Unterschied. Weltweit verschlechtert sich die Luftqualität zunehmend, doch wie ist die Lage in Österreich? Auch wenn Österreich für seine gute Luft geschätzt wird, bedürfen die Werte eines konstanten Monitorings.

Luftschadstoffe beeinträchtigen die Gesundheit und lösen insbesondere bei Lungenpatient*innen teils massive Beschwerden aus. Sie können sogar für verbreitete Erkrankungen sorgen, wie das etwa in den 1950ern in London der Fall war, als das Verfeuern von Kohle für den frühzeitigen Tod von einigen Tausend Menschen verantwortlich war. Seit damals wurde durch zahlreiche Maßnahmen in Österreich und Europa die Belastung durch einige Luftschadstoffe drastisch reduziert. Bei manchen Schadstoffen ist die Belastung allerdings weiterhin zu hoch, besonders bei Feinstaub, Ozon und Stickoxiden.1

Das Umweltbundesamt erstellt täglich einen aktuellen Luftgütebericht für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10), Ozon (O3), Kohlenmonoxid (CO) und Schwefeldioxid (SO2). Gemessen wird in den einzelnen Bundesländern, wobei die Werte in der Regel stündlich aktualisiert werden.2 Grenzwerte für Luftschadstoffe für die Außenluft zielen darauf ab, im Sinne der Vorsorge, die gesamte Bevölkerung zu schützen. Die bestehenden Grenzwerte des österreichischen Immissionsschutz-Gesetz Luft (IG-L) und der EU-Richtlinien basieren auf (größtenteils niedrigeren) Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Empfehlungen zum langfristigen Schutz der Gesundheit darstellen.3

Die wichtigsten Schadstoffe

Stickstoffdioxid beeinflusst vor allem die Lungenfunktion, kann aber auch in Langzeiteffekten Auswirkungen auf die Todesrate durch Herz-Kreislauferkrankungen haben. In Österreich wird der Grenzwert für den Jahresmittelwert in größeren Städten im dicht verbauten Stadtgebiet an stärker befahrenen Straßen sowie entlang von Autobahnabschnitten überschritten. Hauptverursacher sind Diesel-Fahrzeuge. Hohe NO2-Konzentrationen können auch bei bestimmten Industriearbeitsplätzen wie zum Beispiel beim Schweißen oder beim Betrieb von Dieselmotoren auftreten, aber auch in Innenräumen bei Verbrennungsprozessen wie Gasherde, Gastherme oder Kaminfeuer. Im Jahr 2019 wurden um 32 % weniger Stickstoffoxide emittiert als 1990. Gegenüber dem Vorjahr sind die Emissionen um 4,0 % gesunken.3

Auch Ozon kann die Lungenfunktion beeinträchtigen. Ozonbelastungen über der Informations- und Alarmschwelle treten vor allem im Osten Österreichs auf, vereinzelt auch in der Steiermark, Tirol und Vorarlberg. Da Ozon ein überregionales Problem darstellt, werden Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene getroffen. Jede*r Einzelne kann zum Beispiel durch den Verzicht auf unnötige Fahrten mit dem Auto etwas beitragen.4 Schwefeldioxid entsteht hauptsächlich bei der Verbrennung von Kohle und Heizöl. Von 1990 bis 2019 sank die SO2-Emission um 85 %, gegenüber 2018 um 5,9 %.5 Staub ist ein komplexes, heterogenes Gemisch aus festen oder flüssigen Teilchen, wobei Feinstaub mehr kleinere und wenigere größere Teile beinhaltet. Vor allem bei Industriestandorten wird der Staubniederschlag chemisch analysiert. Feinstaub hat große negative Auswirkungen auf die Lungenfunktion. Auch diese Werte nehmen kontinuierlich, wenn auch langsam, ab.6

Davon abgesehen unterliegen auch flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC), Ammoniak, Kohlenmonoxid, Benzol, Benzo(a)pyren und langlebige Schadstoffe wie Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe einer stetigen Überwachung.1

 

Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit3

Schadstoff Konzentration  
SO2

120 µg/m³

Tagesmittelwert
SO2

200 µg/m³

Halbstundenmittelwert; bis zu drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstunden­mittelwerte im Kalenderjahr bis zu 350 µg/m³ gelten nicht als Überschreitung
PM10

50 µg/m³

Tagesmittelwert; pro Kalenderjahr sind 25 Überschreitungen zulässig
PM10

40 µg/m³

Jahresmittelwert
PM2,5

25 µg/m³

Jahresmittelwert; der Grenzwert ist ab 1.1.2015 einzuhalten.
CO

10 mg/m³

Gleitender Achtstundenmittelwert
NO2

200 µg/m³

Halbstundenmittelwert
NO2 30 µg/m³ (35 µg/m³ inkl. Toleranzmarge) Jahresmittelwert; Der Grenzwert ist ab 1.1.2012 einzuhalten. Die Toleranzmarge von 5 µg/m³ gilt bis auf weiteres gleichbleibend ab 1.1.2010.
Benzol

5 µg/m³

Jahresmittelwert
Blei

0,5 µg/m³

Jahresmittelwert