Die Digitalisierung ist in unserem Gesundheitssystem längst angekommen. Was die elektronische Gesundheitsakte, digitale Medikationen und E-Rezepte bedeuten erfahren Sie hier.
ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) ist ein modernes Informationssystem und soll Patient:innen und behandelnden Personen den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern. Für dieses System gelten die höchsten Sicherheitsstandards – eigene Gesundheitsnetze und eine Verschlüsselung der Daten. Gespeichert werden in ELGA derzeit
- Entlassungsbriefe von Krankenanstalten
- Laborbefunde
- Befunde bildgebender Diagnostik wie Computertomografie, Magnetresonanztomografie oder Röntgenbilder
- Medikationsdaten
Österreichische Patient:innen haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die in ELGA gespeicherten Daten. Über Ihren ELGA-Online-Zugang können Sie Ihre Daten wie folgt verwalten:
- Ein- und Ausblenden Ihrer Daten
- Löschen Ihrer Daten
- Verwaltung von Zugriffsberechtigungen (z. B. Sperre bestimmter Ärzte und Ärztinnen)
- Korrektur und Richtigstellung Ihrer Daten
Sie können Ihrer Teilnahme an ELGA jederzeit zur Gänze oder teilweise widersprechen. Dabei handelt es sich um das viel zitierte „Opt-out“. Das ELGA-Gesetz garantiert, dass Patient:innen, die an ELGA nicht teilnehmen, keine Nachteile erleiden dürfen.
Für technische Unterstützung steht eine Telefon-Hotline zur Verfügung: ELGA-Serviceline +43 (0)50 124 4411. Pro Bundesland gibt es außerdem eine ELGA-Ombudsstelle, die Sie online finden unter www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga/elga-ombudsstelle.html.
E-Medikation
Die E-Medikation ist eine Teilanwendung von ELGA. Hier werden ärztlich verordnete, in der Apotheke gekaufte Medikamente und ähnliche Produkte für ein Jahr gespeichert.
Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der E-Medikation zu speichern. Die behandelnden Ärzte und Ärztinnen können Ihre Medikationsliste einsehen und haben damit eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Diagnostik- und Therapieempfehlungen. Durch Scannen des Codes auf einem Rezept kann die Apotheke die ärztliche Verordnung auslesen und die Abgabe der verordneten Medikamente in ELGA speichern. Durch Stecken der e-card können die Apotheker:innen auch rezeptfreie Medikamente, die wechselwirkungsrelevant sind, eintragen. Die E-Medikationsliste enthält alle abgeholten und offenen Rezepte samt Medikamentennamen.
Auf die E-Medikationsliste haben jene Behandler:innen Zugriff, die auch auf Ihre ELGA-Krankenakte zugreifen können. Als Patient:in können Sie die Liste über Ihren Online-Zugang mit Handy-Signatur abrufen oder bei Ihrer ELGA-Ombudsstelle erfragen.
E-Rezept
Ärzte und Ärztinnen haben seit März 2022 nach und nach mit dem E-Rezept gestartet. Nach österreichweiter Einführung können Sie Ihr Medikament in der Apotheke mit Ihrer e-card oder einem E-Rezept-Code am Handy abholen – ein Rezeptausdruck ist nicht mehr notwendig. In der Apotheke wird durch Stecken der e-card oder durch Scannen des E-Rezept-Codes das Rezept aus dem e-card-System abgerufen. Den E-Rezept-Code können Sie sich unter anderem in Ihrem Account auf www.meineSV.at holen.
Die E-Medikation steht nur jenen Patient:innen zur Verfügung, die an ELGA teilnehmen. Das E-Rezept ist eine elektronische Lösung für alle Krankenversicherten. Ihre Daten sind selbstverständlich auch bei E-Rezepten sicher – sie werden verschlüsselt übertragen und abgespeichert und sind nur von berechtigten Personen, nämlich Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern und Ihrer Sozialversicherung, einsehbar.