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COVID-19: Wer zählt zur Risikogruppe?

12.05.2020

COVID-19: Wer zählt zur Risikogruppe?Anfang Mai treten gesetzliche Regelungen in Kraft, die aus aktuellem Anlass besondere Schutzmaßnahmen für Risikogruppen festlegen.Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion haben, haben Anspruch auf Veränderung der Arbeitsbedingungen. Wenn zum Beispiel ein Schutz durch Homeoffice, Barrieren wie Plexiglaswände oder die Wahrung eines Sicherheitsabstandes nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.

Ausgewählt wurden die Personengruppen auf Basis der bisherigen Erfahrungen zu den COVID-19-Erkrankten in Österreichs Spitälern und der internationalen wissenschaftlichen Ergebnisse. Eine Expertengruppe aus Vertretern des BMSGPK (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz), des BMAFJ (Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend), der Ärztekammer und der Sozialversicherung haben sich in mehreren Sitzungen darauf geeinigt, welche Personengruppen hier dazugehören. Die Zugehörigkeit zur Risikogruppe gibt keine Auskunft über die individuelle Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf. Die Infektion kann dennoch mild verlaufen!

Eine chronische Erkrankung zu haben erhöht das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf noch nicht automatisch. Wenn allerdings Personen mit einer schweren chronischen Grunderkrankung zusätzlich an COVID-19 erkranken, ist das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs erhöht. Zu dieser Personengruppe zählen unter anderem Menschen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen, wie etwa COPD im fortgeschrittenen Stadium oder zystischer Fibrose, aber auch Personen mit fortgeschrittenen chronischen Nierenerkrankungen oder Menschen, die aktuell eine Krebstherapie erhalten.Die meisten Betroffenen können über entsprechende Medikamente, die eingenommen werden müssen, identifiziert werden. Diese Personen erhalten einen Brief von der Sozialversicherung, der auf die gesetzliche Möglichkeit hinweist. Die Briefe werden voraussichtlich in der ersten Maiwoche bei den Betroffenen ankommen. Ein kleinerer Teil der Betroffenen wird sich auch ohne Brief ab Anfang Mai aktiv bei ihren behandelnden Ärzten zur individuellen Risikoanalyse melden können. Der Arzt führt die Risikoabschätzung gemeinsam mit den Patienten anhand der Empfehlungen zur individuellen Risikoanalyse für einen schweren Krankheitsverlauf durch. Besteht eine schwere Grunderkrankung, die diesen Empfehlungen entspricht, wird ein COVID-19-Risikoattest ausgestellt.

Individuelle Vereinbarungen, die bisher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum besonderen Schutz des Arbeitnehmers getroffen wurden, können beibehalten werden. Die jetzt geschaffene Regelung stellt ein Angebot dar, das freiwillig genutzt werden kann.


Quellen

 

Erschienen am 12.05.2020

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