Eine der bekanntesten Berufskrankheiten ist die Asbestose, die durch das Einatmen von Asbestfasern entsteht. Es gibt nach wie vor keine Therapie gegen Asbestose – wichtig ist vor allem die Vermeidung einer Exposition.
Asbestose ist auch unter den Namen Asbeststaublunge, Bergflachslunge oder fachsprachlich Asbestosis pulmonum bekannt. Es handelt sich dabei um eine krankhafte Veränderung der Lunge, die durch Einatmen von Asbestfasern über einen längeren Zeitraum entsteht. Asbestose ist eine entschädigungspflichtige, anerkannte Berufskrankheit.1
Neben dem Bergbau und Mineralmahlwerken sowie der Herstellung von Asbestprodukten wurde Asbest im 20. Jahrhundert weltweit im Schiffsbau und Baugewerbe verwendet. Daher sind Rohrverleger:innen, Heizungsinstallateur:innen und Bauhandwerker:innen einer möglichen Exposition ausgesetzt. Weiterhin wurde Asbest in feuerfesten Textilien, Zement- und Bodenplatten sowie als Abriebmaterial in Kupplungs- und Bremsbelägen verwendet. In Industrieländern wurde Asbest inzwischen weitgehend durch synthetische Mineralfasern wie Fiberglas oder Steinwolle ersetzt, in Entwicklungsländern gibt es Asbest noch sehr häufig.1 Die Verwendung und Herstellung von Asbest sind seit 1990 in Österreich verboten, seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot.2
Gefahren von Asbest
Vor allem Produkte, die ab 1950 produziert wurden, enthalten oftmals nach wie vor Asbest. Für die Arbeit mit Asbest gibt es wichtige Sicherheitsvorkehrungen zur Vorbeugung – darüber informieren AUVA, Arbeitsinspektion und Umweltberatung im Detail.2
Beim Einatmen von Asbestfasern kann es zu einem bindegewebig-narbigen Umbau von Gewebe der Lunge (Lungenfibrose) kommen. Auch krankhafte Veränderungen des Rippenfells können entstehen, beispielsweise Rippenfellverdickungen – so genannte Pleuraplaques. Mit Fortschreiten der Erkrankung wird die Atmung erschwert und es kommt zu einer zunehmenden Einschränkung der Sauerstoffversorgung des Körpers. Durch eingeatmete Asbestfasern können Jahrzehnte später, neben einer Asbestose, auch andere Lungen- und Atemwegserkrankungen auftreten, wie zum Beispiel Lungen-, Brustfell- (Pleuramesotheliom) oder Kehlkopfkrebs.2
Untersuchung und Therapie
Für die Diagnose sind unter anderem eine Anamnese, die den Arbeitsplatz miteinbezieht, sowie die körperliche Untersuchung (z. B. Abhören, Abklopfen) wesentlich. Vorgenommen werden unter anderem Röntgen, Computertomografie, Lungenfunktionsdiagnostik, Bronchoskopie, EKG, Blutgasanalyse und Thorakoskopie.1,2
Bislang kann das Fortschreiten der Asbestose bzw. der Umbau des Gewebes (Fibrose) durch Therapie nicht aufgehalten werden. Das Vermeiden eines Kontaktes mit Asbestfasern ist daher wesentlich. Im Verlauf der Erkrankung kann eine (Langzeit-)Sauerstofftherapie notwendig werden.2 Zur Einschätzung des Tumorrisikos sollten Patient:innen mit bestehender Asbestose regelmäßig zur Kontrolluntersuchung vorgestellt werden.1
Unter bestimmten Bedingungen gilt die Asbestose als Berufskrankheit. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sowie der:die Arbeitgeber:in muss den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden, woraufhin eine Prüfung erfolgt. Die Meldung kann außerdem durch die:den Betroffene:n selbst erfolgen. Informationen zu Berufskrankheiten und Sicherheitsmaßnahmen finden Sie bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA oder beim Arbeitsinspektorat.2