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Reha und Kur - wann habe ich Anspruch darauf?

05.04.2021

Eine medizinische Rehabilitation sichert den Erfolg einer Krankenbehandlung und erleichtert die Folgen einer Erkrankung.  Der Kuraufenthalt hat hingegen die Aufrechterhaltung der Gesundheit zum Ziel. Um eine Reha oder Kur zu beantragen, führt der erste Weg zum behandelnden Arzt.

Reha und Kur

Österreich verfügt über 75 Kurorte mit rund 400 Kureinrichtungen und 152 anerkannten natürlichen Heilvorkommen. Rund 120.000 Kuren werden jedes Jahr genehmigt. Meist handelt es sich um einen dreiwöchigen Aufenthalt. Das vorrangige Ziel einer medizinischen Reha ist es, den ursprünglichen Gesundheitszustand des Patienten nach Unfall oder Krankheit wiederherzustellen. Bei vielen schweren Erkrankungen oder nach medizinischen Eingriffen sind nach der Akutbehandlung weitere medizinische Maßnahmen für die Erholung des Patienten nötig. Ziel der medizinischen Reha ist, Patienten wieder in die Lage zu versetzen, möglichst ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben zu führen.1

Maßnahmen der medizinischen Reha werden nur aufgrund eines Antrages erbracht. Der Antrag erfolgt über den behandelnden Arzt bzw. bereits im Krankenhaus. Der Arzt informiert darüber, welche Versicherung (Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherung) für den jeweiligen Fall zuständig ist. Das dafür erforderliche Formular erhalten Patienten bei ihrem Arzt oder auf der Website der Sozialversicherung. Den Antrag stellt der Patient selbst. Der Arzt begründet auf der Rückseite des Antragsformulars, warum eine Reha notwendig ist und welchen Zweck sie hat.1

Eine ambulante Reha findet in der Nähe des Wohnortes statt. Patienten gehen danach wieder nach Hause. Diese Maßnahme kann alleine stehen oder an eine stationäre Rehabilitation anschließen. Die ambulante Reha hilft, den Rehabilitationserfolg zu festigen und gesunde Lebensweisen zur Gewohnheit zu machen.2

Vorsorge

Im Gegensatz zur Reha, bei der die „Reparatur“ im Vordergrund steht, geht es bei einem Kuraufenthalt vor allem um die Aufrechterhaltung der Gesundheit. Das Konzept der Kur als „Urlaubsersatz“ wurde in den letzten Jahren vielfach kritisiert. Die Pensionsversicherung hat reagiert und ein neues Konzept erarbeitet: Die „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ (GVA), eine stationäre  Gesundheitsvorsorge, speziell bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, einem der häufigsten Krankheitsbilder. Das neue Modell wurde 2014 gestartet. Die Schwerpunkte des ganzheitlichen Modells liegen auf Bewegung, Ernährung und mentaler Gesundheit und sollen keinesfalls einen Erholungsurlaub darstellen.

Grundsätzlich ist die Bewilligung einer Kur zwölf Monate gültig. Die Kur muss also innerhalb eines Jahres ab Bewilligungsdatum angetreten werden – anderenfalls verfällt die Bewilligung.1

Bei speziellen Erkrankungen, die in Österreich nicht ausreichend therapiert werden können, genehmigt die Versicherung auch Kuraufenthalte im Ausland. Voraussetzung dafür ist die Bewilligung durch die Versicherung. Rechtsanspruch besteht allerdings auf einen Kuraufenthalt generell keiner. Ein Kuraufenthalt dauert in der Regel 22 Tage. Dies kann nach Bedarf und medizinischer Notwendigkeit auch verlängert werden.1