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Patient:innen haben Rechte: Die drei wichtigsten im Überblick

23.10.2025

Sich als Patient:in gut aufgehoben und sicher zu fühlen – das wünschen sich doch alle. Eigene Rechte sollen respektiert und Behandlungen klar erklärt werden. Die gute Nachricht: In Österreich gibt es ein hervorragendes Gesundheitssystem, in dem Patient:innen rechtlich umfassend geschützt sind.1  


Jede und jeder hat hier das Recht auf eine Behandlung, die dem Stand der Wissenschaft entspricht.2 Dazu zählen Aufklärung und Selbstbestimmung, Behandlungsmöglichkeiten, Kostenübernahme und Unterstützung bei Einschränkungen. Aber der Reihe nach …

1. Das Recht auf Aufklärung

Eines der wichtigsten Rechte ist das auf Information: Ärztinnen und Ärzte sind demnach verpflichtet, Patient:innen umfassend über ihre Diagnose, weitere Untersuchungen und mögliche Behandlungen aufzuklären. Damit die Betroffenen für sich selbst eine fundierte Entscheidung treffen können. 1

Außerdem gilt das Recht auf Selbstbestimmung: Eingriffe und Behandlungen dürfen nur mit Einwilligung durchgeführt werden. Patient:innen haben auch die Möglichkeiten Behandlungen abzulehnen – sollten davor jedoch ausreichend über die Folgen Bescheid wissen.2

Zusammengefasst zählen zum „Recht auf Aufklärung“:

  • Eine transparente Aufklärung über Chancen und Risiken1

  • Zeit zum Überlegen bei nicht dringenden Eingriffen1
  • Anspruch auf eine kostenfreie Zweitmeinung (einmal im Quartal je Fachgebiet)1
  • Freie Wahl zwischen Kassenärzten und Wahlärzten1
  • Während einer Behandlung muss die Würde respektiert werden1

2. Das Recht auf Privatsphäre und Schutz der Daten

Patient:innen haben jederzeit das Recht, ihre eigene Krankenakte einzusehen.1 Darüber hinaus können sie selbst bestimmen, wer Zugang zu ihren Daten erhält – etwa dann, wenn sie nicht möchten, dass andere Ärztinnen und Ärzte Einsicht nehmen.1 Besonders häufig spielt das im psychotherapeutischen oder psychiatrischen Bereich eine Rolle. Gleichzeitig gilt allerdings: Eine Einsicht durch medizinisches Fachpersonal liegt meisten im Interesse der Patient:innen.2

Einen besseren Überblick erhalten Betroffene durch digitale Angebote wie ELGA, e-Medikation und e-Rezept. Sie können die Nutzung jedoch jederzeit zurücknehmen oder die Daten selbst verwalten.1

3. Das Recht auf finanzielle Unterstützung

Es besteht ein „Anspruch auf zweckmäßige Therapie“. Demnach werden von der Krankenkasse die Kosten für notwendige Behandlungen übernommen – auch wenn diese teuer sind. Jedenfalls solange sie für die Patient:innen medizinisch sinnvoll und schonender sind.1 Medikamente sind im Erstattungskodex (EKO) geregelt: von frei verschreibbar bis genehmigungspflichtig. Bei Ablehnungen können Patient:innen Widerspruch einlegen und den Bescheid gerichtlich prüfen lassen.1

Neben medizinischer Versorgung haben Patient:innen auch Anspruch auf finanzielle und organisatorische Unterstützung, wenn Krankheit oder Einschränkungen den Alltag stark beeinträchtigen. So gibt es zum Beispiel Krankengeld, das nach längerer Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt wird.

Tipp: Falls Ansprüche abgelehnt oder Rechte nicht beachtet werden, können Sie sich an Patient:innen-Anwaltschaften, Ombudsstellen oder direkt an die Gerichte wenden. Diese Verfahren sind für Betroffenen kostenlos.

Mehr dazu gibt’s in der Podcast Folge „Patientenrechte“ auf YouTube! youtube_podcast_patientenrechte